Aufgrund von langen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Dirigenten und der Chorkommission wurde eine erneute Statutenrevision vorgenommen, die festsetzte, dass inskünftig der Dirigent nicht mehr Mitglied des Vorstandes sei, aber stets das Recht besitze, bei Versammlungen und Sitzungen mitzuarbeiten und Anträge zu stellen. So ist es bis zum heutigen Tage geblieben.